Tipps und Tricks für den Alltag von Selbstständigen
Auf dieser Seite haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt, die in der Gründungs- und Wachstumsphase Ihres Unternehmens nützlich sind. Wir erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, wir ergänzen, erweitern und aktualisieren kontinuierlich, schauen Sie also öfter mal vorbei. „Brennt“ Ihnen ein Thema, dass Sie hier nicht finden können „unter den Nägeln“, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns über Ihren Anruf oder eine e-mail von Ihnen!
Abschreibung
Die degressive Abschreibung ist zum 1.1.2008 abgeschafft worden. Anschaffungen können nur noch linear nach der vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) abgesdhrieben werden. Angenommen, diese Tabelle weist für ein Gerät, das 10.000 Euro kostet einen Nutzungszeitraum von 10 Jahren vor, können Sie 10 Jahre lang jeweils 1.000 Euro geltend machen. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von über 150 bis zu einschließlich 1.000 Euro müssen in einem Pool jahrgangsbezogen zusammengefasst werden. Dieser Sammelposten ist über eine Dauer von fünf Jahren linear abzuschreiben.Absicherung
Als Selbstständiger müssen Sie in der Regel Ihre Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung allein bestreiten. Da dies gerade in der Gründungsphase eine deutliche finanzielle Belastung darstellt, verzichten viele auf den Versicherungsschutz. Bevor Sie in diesem Bereich eine Entscheidung fällen, sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger sprechen. Krankenkassen bieten vergünstigte Tarife für Existenzgründer, fragen Sie also auch bei anderen Kassen nach. Kostenlos Versicherungstarife vergleichen können Sie bei Tarifcheck24. Wenn auch die gesetzliche Rentenversicherung weniger Rendite bietet, als private Rentenversicherungen, sollten Sie vor Austritt aus der gesetzlichen beachten, dass nur diese Rehabilitationsmaßnahmen bezahlt. Und Achtung: Sie müssen sich dort nicht abmelden, im Gegenteil, nach Ablauf der Frist von drei Monaten werden Sie automatisch „rausgeschmissen“. Lassen Sie sich also rechtzeitig beraten. Jetzt kostenlos Versicherungen vergleichen
Buchführung ist lästig, aber gar nicht so schlimm, wie oft befürchtet. Kleinunternehmer und Freiberufler, müssen lediglich eine Einnahme-Überschussrechnung vorlegen. Die Pflicht zur doppelten Buchführung gilt für Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro oder einen Gewinn von mehr als 50.000 Euro im Jahr erwirtschaften. Freiberufler können die vereinfachte Buchführung sogar unabhängig von Gewinn- und Umsatzgrenzen in Anspruch nehmen. Amtliche Vordrucke für die Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR) können Sie von der Internetseite Ihres Finanzamts herunterladen. Buchhaltungsprogramme
Am Anfang ist es ganz leicht. Jede Rechnung wird feierlich erstellt, jeder Auftrag ist eine Flasche Sekt wert. Doch über kurz oder lang wird es unübersichtlich, eine Software muss her. Für den Einstieg eignen sich Kassenbuch-Programme, die bei der Erstellung der Einnahme-Überschussrechnung helfen und per Mausklick die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das zuständige Finanzamt übermitteln. Ein Beispiel für ein solches Programm ist das WiSo-Kassenbuch von Buhl-Data. Eine kostenlose Alternative bietet OpenOffice mit dem Programm OpenOffice.org EÜR.Diese Programme stoßen jedoch schnell an ihre Grenzen, wenn Sie Ihre mittlerweile angewachsene Schar Ihrer Kunden, Lieferanten und Artikel bequem verwalten und den Zeitaufwand für Ihren Schreibkram verringern wollen. Auf dem Markt gibt es kaufmännische Software in Hülle und Fülle, für jede Anforderung, persönliche Vorliebe und Geldbeutel. Manche können Ihr Unternehmen bis zur Bilanzpflicht begleiten, manche auch darüber hinaus. Ob es nun "Büro easy (plus)" von Lexware, "WiSo Mein Büro" von Buhl Data, der "PC-Kaufmann" von Sage oder Lx-Office für Linux-Anwender - um nur einige zu nennen - sein soll, Sie haben die Wahl. Einen Vergleichstest finden Sie im Heft 5 (2007) der Zeitschrift c't, den Sie kostenpflichtig herunterladen können: Zum Artikel
Business-Plan
Die Erstellung Ihres Business-Plans ist eines der wenigen Dinge, die Sie nicht delegieren können. Sie können sich Hilfe beim Formulieren holen, aufstellen können nur Sie Ihren Business-Plan. Eine Bussines-Plan-Kurzanleitung finden Sie hier: Der Business-PlanGewerbeanmeldung
Jeder Gewerbetreibende muss sein Unternehmen beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Davon ausgenommen sind Land- und Forstwirte sowie Freiberufler. Manche Unternehmen brauchen zur Anmeldung bestimmte Genehmigungen, für deren Einholung Zeit eingeplant werden sollte.Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen auf alle Gewinne eines gewerblichen Unternehmens erhoben. Hierzu wird der ermittelte Gewinn zunächst durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen berichtigt. Abgezogen wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro.Das Ergebnis geht prozentual gestaffelt (ein, zwei, drei und fünf Prozent in die Berechnung der Gewerbesteuer ein. Diese so genannte Gewerbesteuermesszahl wird 2008 auf 3,5 Prozent vereinheitlicht. Das Ergebnis hieraus wird dann mit dem so genannten Hebesatz multipliziert, der je nach Standort zwischen 200 und 500 Prozent variiert. Somit ist der Hebesatz ein Faktor der Standortwahl. Die Gewerbesteuer kann seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Personenunternehmen können diese aber in pauschalisierter Form auf die Einkommensteuer anrechnen. Der Anrechnungsfaktor hierfür ist 2008 von 1,8 auf 3,8 erhöht worden.
GWG
siehe Wirtschaftsgüter, geringwertigeHandelsregistereintrag
Auch als Kleingewerbetreibender können Sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Dann sind Sie allerdings sofort Vollkaufmann und müssen beispielsweise doppelte Buchführung betreiben, Inventuren durchführen und Bilanzen erstellen. Andererseits gewinnen Sie dadurch an Seriosität. Ein solcher Eintrag will also gut überlegt sein. Gebühren fallen natürlich auch an – im Vorfeld für den Notar, dann die Gebühr für die eigentliche Eintragung am Registergericht und schließlich für die Veröffentlichung. Die Höhe der Gebühren hängt vom Geschäftswert Ihres Unternehmens ab. Die Gebühren für die Bekanntmachung werden ausschließlich vom Amtsgericht erhoben. Fallen Sie nicht auf Angebote herein, die aussehen wie Rechnungen. Diese werden Ihnen garantiert in Massen zugesandt. Achten Sie auf das Wort „Offerte“, das irgendwo ganz klein zu lesen ist. Damit bezahlen Sie Branchenbucheinträge, die Sie nicht brauchen.Internet-Druckereien
Die Online-Druckereien bieten ihre Dienste zu unschlagbar günstigen Preisen an. Dafür können sie natürlich nicht den Service einer „normalen“ Druckerei liefern. Das bedeutet für Sie, dass Sie einiges an Know-how mitbringen müssen, um hier tatsächlich Geld zu sparen und trotzdem ansprechende Druckergebnisse zu erzielen. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot zur Erstellung Ihrer Druckvorlagen von uns machen oder sprechen Sie mit Ihrer Druckerei. Lesen Sie hierzu das Kapitel über druckfähige Dateiformate.Kleingewerberegelung
Sie können die Kleingewerberegelung in Anspruch nehmen, wennn der Umsatz Ihres Unternehmens im Vorjahr die Grenze von 17 500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr der Umsatz voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro beträgt. Bleiben Sie unterhalb dieser Grenzen, sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig. Lesen Sie mehr hierzu im Kapitel Umsatzsteuer.Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer fällt ausschließlich auf Gewinne von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Genossenschaften. Dieser Gewinn kann ausgeschüttet werden oder aber im Besitz der Gesellschaft bleiben. Alle Gewinne werden mit 25 Prozent besteuert. Ab 2008 wird der Körperschaftsteuersatz auf 15 Prozent gesenkt.Mitgliedschaft bei der Kammer
Jedes Unternehmen, das beim Gewerbeamt angemeldet wird, ist automatisch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Bevor Sie sich über diese Zwangsmitgliedschaft ärgern: Nutzen Sie doch deren Dienstleistungen, besuchen Sie die zahlreich angebotenen Seminare, nehmen Sie deren Beratungsangebote wahr und veröffentlichen Sie ein Firmenportrait in der Zeitschrift Ihrer Kammer. Ein solches Portrait lässt sich dann auch anderweitig nutzen, z. B. für Ihren Internetauftritt. Lassen Sie sich von uns ein unverbindliches Angebot für ein professionelles Portrait erstellen.Rechnungen
Neben den üblichen Angaben auf Geschäftsbriefen muss auf Rechnungen Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden) genannt werden. Erstellen Sie Lieferscheine, gehört die Lieferscheinnummer und das Datum der Lieferung ebenfalls dazu. Bei Rechnungen ins Ausland muss zusätzlich die IBAN-Nummer sowie die SWIFT (Abkürzung für Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), synonym BIC (Bank Identifier Code) für die Identifikation der Bank angegeben werden. Die Umsatzsteuer fällt dagegen weg.Ab einem Betrag von 150 Euro muss auf Ihren Eingangsrechnungen Ihr Name stehen, damit Sie den Betrag von der Steuer absetzen können.
Software
Die Anschaffung von Software ist für die meisten kleinen Unternehmen und insbesondere für Existenzgründer eine kaum zu bewältigende finanzielle Herausforderung. Hier lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob für Ihre Anforderungen der Einsatz freier Software in Frage kommt.Das kostenlose Office-Paket gibt es für alle gängigen Betriebssysteme. Kostengünstig ist das StarOffice-Paket der Firma Sun, die auch Support bietet. Die Testversion kann 90 Tage lang kostenlos getestet werden. Open-Source-Browser (z. B. Firefox) bieten darüber hinaus sicherheitstechnische Vorteile beim Surfen im Internet.
Viele schwören auch auf das Betriebssystem Linux, das es in verschiedenen Zusammenstellungen (Distributionen) von Anwenderprogrammen gibt. Mehr finden Sie z. B. bei ubuntu oder suse, Lesen Sie auch das Kapitel über Buchhaltungsprogramme
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, Sie nehmen die Regelung für Kleinunternehmen in Anspruch, die ihre Umsätze nicht versteuern müssen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umsatz im Vorjahr die Grenze von 17 500 Euro nicht überschritten hat. Im laufenden Jahr darf der Umsatz voraussichtlich nicht mehr als 50 000 Euro betragen. Sind Ihre Kunden Privatleute, haben Sie damit einen Preisvorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz. Allerdings können Sie dann auch die Umsatzsteuer für Ihre Auslagen nicht geltend machen, dass heißt, Sie sind nicht vorsteuerabzugsfähig. Zählen Firmen zu Ihren Kunden, empfiehlt es sich, auf diese Möglichkeit zu verzichten. Denn für Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein „durchlaufender Posten“. Zudem „outen“ Sie sich durch den Verzicht auf die Umsatzsteuererhebung als Kleinunternehmen. Viele Unternehmen machen nur ungern Geschäfte mit solch kleinen Unternehmen, von denen niemand weiß, ob sie nächstes Jahr noch existieren.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - kurz USt-IdNr – brauchen Sie, wenn Sie Waren in das Eu-Ausland liefern oder Waren aus dem EU-Ausland beziehen. Diese können Sie entweder gleich bei der Gewerbeanmeldung oder später beim Bundeszentralamt für Steuern – Außenstelle Saarlouis (Telefon 06831/456-0) formlos beantragen.Umsatzssteuer-Voranmeldung
Sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, sind sie sofort verpflichtet, jeweils zum 10. eines Monats dem Finanzamt mitzuteilen, wie viel Umsatzsteuer Sie eingenommen haben. Bis zu einem Umsatz von 250.000 Euro können Sie die Ist-Versteuerung (Steuerberechnung nach „vereinnahmten Entgelten) wählen. Dabei melden Sie nur die Steuer, die sich bereits auf Ihrem Konto befindet. So müssen Sie nicht in Vorleistung treten. Die Soll-Versteuerung (nach „vereinbarten Entgelten“) ist bei Überschreitung der Umsatzgrenze von 250.000 Euro Pflicht. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt heute nur noch auf elektronischem Wege. Achtung: Wer die Umsatzsteuer zum fälligen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz). Außerdem fallen automatisch Säumniszuschläge ab dem 1. Tag der Verspätung an. Wer die Umsatzsteuer wiederholt nicht oder zu spät entrichtet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.Versicherungen
Gerade bei Versicherungsprämien existieren große Preisunterschiede, die ein deutliches Einsparpotential bieten – egal ob es um Versicherungen für Ihr Unternehmen geht oder um Ihre private Absicherung. In jedem Fall ist es lohnend, hier Vergleiche anzustellen. Kostenlos Versicherungstarife vergleichen können Sie bei Tarifcheck24.Jetzt kostenlos Versicherungen vergleichen
Webhosting
Webhoster gibt es inzwischen fast wie Sand am Meer, da fällt die Wahl nicht leicht. Vorsicht bei kleinen unbekannten Hostern, holen Sie sich hier vorher Erfahrungsberichte ein, die Sie in zahlreichen Foren einsehen können. Es schadet auch Ihnen, wenn ein Server ständig ausfällt oder der Support nicht stimmt. Wenn Sie das Angebot Ihres e-mail-Providers nutzen möchten, Ihre Seiten kostenlos ins Netz zu stellen, sollten Sie daran denken, dass diese Seiten werden von Suchmaschinen nicht gefunden. Damit eignen sich solche Seiten nicht für die Neukundenwerbung. Überlegen Sie, welche Funktionen des Hosters sie benötigen und achten Sie darauf, dass später problemlos erweitert werden kann. Wir empfehlen den großen Webhoster 1und1 oder lassen Sie sich ein auf Ihre Anforderungen maßgeschneidertes Angebot zur Komplettabwicklung Ihres Webhostingvertrages von uns erstellen.Wirtschaftsgüter, geringwertige
Ab 2008 können geringwertige Wirtschaftsgüter nur noch bis zu einer Grenze von 150 Euro sofort von der Steuer abgesetzt werden. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von über 150 bis zu einschließlich 1.000 Euro müssen ab 2008 in einem Pool jahrgangsbezogen zusammengefasst werden. Dieser Sammelposten ist über eine Dauer von fünf Jahren linear abzuschreiben.
